Sorgerecht für unverheiratete Väter


Das Sorgerecht für unverheiratete Väter

Unverheiratete Väter bekommen seit 2010 leichter das Sorgerecht für ihr nichteheliches Kind. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bislang geltende Gesetzeslage, wonach ein Vater eines unehelichen Kindes das Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erlangen konnte, ist laut BverfG verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht, sagt dass es nicht zu beanstanden sei, wenn das das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege.
Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert, Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigere, müsse dem Vater die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, erklärte der Erste Senat in seiner Entscheidung unter dem
Aktenzeichen
 1 BvR 420/09.  Das Sorgerecht für unverheiratete Väter ist daher ab sofort besser einklagbar.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
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